Haus am Thie – Evangelische Jugendhilfe Obernjesa e. V.
Haus am Thie – Ev. Jugendhilfe Obernjesa e. V.
Haus am Thie – Evangelische
Jugendhilfe Obernjesa e. V.
 
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EJO | Über die EJO

Über uns …

Aufgabenstellung der Evangelischen Jugendhilfe Obernjesa

„Hilfen für junge Menschen und deren Familien in schwierigen Lebenslagen”

Resultierend aus den Anfängen im Pfarrhaus in Obernjesa wurde 1952 der Verein „Evangelisches Kinderheim Obernjesa e. V.” gegründet. Damit war der Start­schuss zum konti­nuier­lichen Ausbau und ab Beginn der 1970er Jahre auch zur Dezen­trali­sierung der Einrichtung gegeben.

1997 wurde der Name von „Kinderheim” in „Jugendhilfe” geändert. Ein Jahr später gründete dieser neu benannte Verein die EJO-Borna gGmbH. Damit verbunden war die Über­nahme der Träger­schaft verschie­dener Jugend­hilfe­einrich­tungen des Land­kreises Torgau-Oschatz durch die gGmbH.

Die EJO ist den Rahmen­verträgen nach § 78 f SGB VIII (KJHG) in Nieder­sachsen und Sachsen beige­treten. Dement­sprechend liegen Leistungs­beschrei­bungen sowie Verein­barungen über Leistungs­umfang und Qualitäts­entwicklung der verschiedenen Teil­einrich­tungen vor, die für die Einrich­tungen in Nieder­sachsen mit dem Landkreis Göttingen und in Sachsen mit dem Land­ratsamt Torgau-Oschatz abge­schlossen werden.

Das pädagogisch-therapeu­tische Konzept der EJO ist offen und inte­griert ver­schie­dene Ansätze sozialer, päda­gogischer und thera­peutischer Arbeit. Leitung und Mitarbeiter:innen sind dabei neuen Ideen und Erfah­rungen gegenüber aufge­schlossen und befinden sich in einem ständigen Lern- und Austausch­prozess.

Je nach persönlicher Lebens­lage des jungen Menschen werden die Betreuungs­formen und -inhalte in Kooperation zwischen Familie, Einrichtung und zuständigem Jugendamt bedarfs­gerecht gestaltet.

Orientierung für die alltäg­liche Praxis gibt uns dabei ein Gedanke der lösungs­orientierten Päda­gogik, den wir als Leitbild für unsere täg­liche Arbeit genommen haben:

„Wir gehen davon aus, dass unsere Kinder und Jugend­lichen ihrem Leben einen positiven Sinn geben wollen und dass die nötigen Ressourcen dafür vorhanden sind. Da sie in ihrem bisherigen Leben viel Miss­erfolg und Frustration erlebt haben, ist es für sie und für uns nicht immer leicht, diese Ressourcen zu erkennen. Die Aufgabe der Päda­gogen besteht darin, mit den Klienten (Kinder, Jugend­liche, Familien) Situa­tionen zu gestalten, in denen sie sich als kompe­tent und erfolg­reich erleben, was ihnen Schritt für Schritt eine positi­vere Sicht von sich selbst und ihrer Zukunft ermöglicht.”
 
(Marianne und Kaspar Baeschlin)

Aufbauend auf diese respekt­volle und von Wert­schätzung getragene Grund­annahme sind wir der festen Über­zeugung, dass nur die Kinder/Jugend­lichen/Familien selbst wissen können, welche Lö­sungen zu ihrem persön­lichen Lebens­weg passen und „wohin ihr Weg gehen soll”. Deshalb inte­ressieren uns die Ziele der jungen Menschen und ihrer Familien. Unsere Aufgabe ist es dann, sie dabei zu unter­stützen, Ideen zu ent­wickeln, wie sie in kleinen Schritten diese Ziele in ihrem Leben umsetzen werden.
 

Für alle Projekte und Teilbereiche der EJO gilt:

  • Sie unterliegen dem Erlaubnis­vorbehalt gem. § 45 KJHG.
  • Sie bieten jungen Menschen mit erheblichen familiären Belastungen, Entwicklungs­verzöge­rungen und/oder Verhaltens­problemen einen den jeweiligen Erforder­nissen ent­sprechenden Lebens- und/oder Betreuungs­rahmen an, der dieser Aufgaben­stellung gemäß gestaltet ist und in den die jeweilige Familie mit einbe­zogen wird.
  • Mitarbeiter und Leitung der EJO sorgen in enger Kooperation mit den öffent­lichen Jugend­hilfeträgern für die den jeweiligen Problem­lagen entsprechende indivi­duelle Förderung.
  • Alle Einrichtungen bieten sich für Aufträge im Rahmen der psychia­trischen Nachsorge an.
  • Für uns ist eine enge und möglichst vertrauens­volle Kooperation mit den Familien eine der Grund­voraus­setzungen für erfolgreiche Arbeit im Sinne der Betroffenen.

Aufnahmeverfahren:

  • Voranfragen telefonisch an die Bereichsleitung oder über ejo@jugendhilfe-obernjesa.de.
  • In dringenden Fällen sofortiger persön­licher Kontakt („Info-Termin”), sonst zunächst Über­sendung des Hilfe­plans und anderer wichtiger Informa­tionen über die Lebens­lage des Kindes und seiner Familie.
  • Ergibt sich aus allen über­mittelten Infor­mationen der Eindruck, dass die Aufnahme möglich erscheint, erfolgt ein Vorstellungs­gespräch, i. d. R. unter Beteili­gung der Sorge­berec­htigten und des Jugend­amtes.
  • Falls gewünscht, gibt es in einigen Projekten die Möglich­keit zum Probe­wohnen.
  • Notaufnahmen sind unter bestimmten Voraus­setzungen möglich.
  • Individuell erforderliche Abweichungen von diesem Verfahren sind natürlich möglich.